Nach dem neuen FCI Standard vom 21. Okt. 2009, ist das Züchten von Merle - Chihuahua nicht zulässig!
CHIHUAHUA Club Austria
Zucht- und Eintragungsbestimmungen 2009 ÖKV
Übersetzer in Englisch http://de.babelfish.yahoo.com/free_trans_service
Im Allgemeinen gelten die Zucht – und Eintragungsbestimmungen
des Österreichischen Kynologenverband.
Im Besondern gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
Es darf nur mit Hunden gezüchtet werden, die in das Österreichische Hundezuchtbuch des ÖKV eingetragen sind und durch einen Formwertrichter/ SPEZIALRICHTER des ÖKV oder der FCI auf offiziellen österreichischen Ausstellungen oder Clubsiegerschauen u. PFOSTENSCHAU bewertet wurden. MINDESTFORMWERTNOTE für Hündinnen und für Rüden zweimal „SEHR GUT“. Kommt ein Deckrüde zum Einsatz der im Ausland steht, so gelten die Allgemeinen Zuchtbestimmungen des Landes, in dem der Rüde steht. Der Rüde muss eine FCI anerkannte Ahnentafel haben. Es muss ein ÖKV- Deckschein ausgefüllt und unterzeichnet werden. Das Wurfbesichtigungsformular wird vom Clubbeauftragten oder vom CLUB ANERKANNTEN- TIERARZT bestätigt!AUSLESEZUCHT: Bei zusätzlich freiwilliger Körung müssen sowohl Rüden wie auch Hündinnen dreimal mit dem Formwert „VORZÜGLICH 1 bewertet worden sein. Alle Formwerte müssen auf Österreichischen Ausstellungen vergeben worden sein. Der CLUB CHAMPION ist auch gültig. Beide Elterntiere müssen sich einer Patella Luxation – Untersuchung unterziehen (auf dem jeweiligen Befund muss die Zuchtbuchnummer, Tätowier-oder Mikrochipnummer angegeben werden) FORMULAR vom CLUB ERHÄLTLICH
3. Die Welpen müssen mit einem Mikro- Chip versehen werden.
4. Alle Hunde, mit denen gezüchtet wird, müssen sich einer Patellaluxation-
Untersuchung unterziehen. Diese Untersuchung darf nicht vor Vollendung des 1. Lebensjahres erfolgen. Auf dem jeweiligen Befund muss die Zuchtbuchnummer, Mikrochipnummer angegeben werden (Chipaufkleber). Hunde die bereits in der Zucht stehen sind ausgenommen. Dies gilt ab Datum der Genehmigung der Zucht und Eintragungsbestimmungen durch den ÖKV für beide Elternteile. Die Untersuchung muss vom Tierarzt oder Zuchtwart u. Zuchtwart-Stellvertreter laut Untersuchung des Tierarztes, in die Ahnentafel eingetragen werden.
Gezüchtet werden darf nur, wenn mindestens ein Elternteil Patella 0/0
aufweist.
Die TA-Auswahl-Liste liegt für Züchter im Club auf und können beim
Zuchtwart angefordert werden.
5. Jeder Deckakt ist mit Datum dem Zuchtwart zu melden.
Wurfmeldung: Deckbescheinigung und Eintragungsformular sind ausgefüllt mit der Original-Ahnentafel der Mutterhündin, eine Kopie der Ahnentafel des Deckrüden sowie der Zwingerkarte an den Zuchtwart zu senden. Mikrochipnummeretiketten müssen beigelegt werden. Das Wurfabnahmeformular vom Zuchtwart, Clubbeauftragten oder Clubvertrauenstierarzt komplett ausgefüllt und unterschrieben, muss beigelegt werden. Sind die Welpen 9 bis 12 Wochen alt, wird vom Zuchtwart oder einer vom Vorstand des CCA beauftragten Person. bzw. vom Clubvertrauenstierarzt eine Wurfbesichtigung vorgenommen. Es darf nur mit zuchtreifen Tieren gezüchtet werden. Der eigene Rüde darf das erste Mal ab 10 Monaten nach Absprache des Zuchtwartes eine eigene Hündin belegen, muss aber bevor eine PL Untersuchung vorweisen und dies im Alter ab 12 Monaten vor der nächsten Deckung wiederholen. Hündinnen können mit der zweiten Hitze zugelassen werden. Aus dem Ausland eingeführte Hunde müssen in das ÖHZB eingetragen werden. Hierzu ist die Vorlage der FCI anerkannte Ahnentafel notwendig. Ahnentafeln von anderen Vereinen, die keinem der FCI angeschlossenen Dachverband angehören, können - nach erfolgter Überprüfung des Hundes - in das Register des ÖHZB eingetragen werden. Nach 3 überprüften Generationen werden die Nachkommen in das ÖHZB übernommen. Erst nach positiver Begutachtung durch einen Spezialrichter ins Register eingetragen werden! HUNDE ohne ABSTAMMUNG und ohne ANGABEN der ELTERN werden NICHT ANGENOMMEN und NICHT EINGETRAGEN.Eine Hündin darf innerhalb von 24 Monaten nur zwei Würfe aufziehen, Stichtag ist der Decktag. Eine Hündin darf bis zum vollendeten 8. Lebensjahr belegt werden. Ausnahme bei hohem Zuchtwert und
entsprechender körperlicher Kondition und psychischem
Befinden der Hündin, ist mit einer Genehmigung des Zuchtwartes und
Tierarzt – Bestätigung möglich.
Altersgrenze für Rüden ist das vollendete 10. Jahr. Eine weitere Zuchtverwendung ist in besonderen Ausnahmefällen und bei hohem Zuchtwert mit einer Genehmigung des Zuchtwartes möglich.Bei Abgabe eines Welpen ist die Ahnentafel unentgeltlich mitzugeben, bzw. zu übergeben oder nachzusenden. Für eine in Verlust geratene Ahnentafel kann ein kostenpflichtiges Ahnentafelduplikat vom CCA ausgestellt werden. Bei Abgabe müssen die Welpen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und dem Alter entsprechend geimpft sein, der Impfpass ist dem neuen Besitzer mitzugeben.DECKTAXE: dem Rüdenbesitzer wird empfohlen, mit dem Züchter eine schriftliche Vereinbarung über die Entrichtung der Deckentschädigung zu treffen. Die Reinhaltung der Zuchtstätte und die artgerechte Haltung der Hunde ist Pflicht eines jeden Züchters. Sollte bei einer Überprüfung der Zuchtstätte oder einer Wurfbesichtigung grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, hat der Clubvorstand das Recht die notwendigen Maßnahmen zu treffen.Werden die qualitätsrelevanten Bestimmungen für die Elterntiere nicht eingehalten, erfolgt eine Eintragung in das B-Blatt mit dem Vermerk: „Entspricht nicht den Zucht und Eintragungsbestimmungen des CCA“ und ZUCHTVERBOT mit Angabe der Gründe. Bei Mitgliedern kann ein Ausschluss aus dem CCA erfolgen.
Mit vorliegender Zucht und Eintragungsbestimmung sind alle vor dieser publizierten außer Kraft gesetzt.
Diese Bestimmungen treten mit Mai 2009 in Kraft.
Wien, Mai 2009
